- Autor: Mobauplus Lentzen & Wörner
Corona-Lockdown: Wir sind weiter für Sie da!
Ab Mittwoch, den 16.12.2020 tritt die neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Mit dieser wurde ein erneuter Lockdown bis einschließlich 10.01.2021 beschlossen. Explizit ausgenommen davon sind neben anderen Bereichen auch der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten zur Versorgung von Gewerbetreibenden (vgl. § 11 Abs. 1 CoronaSchuVO) sowie die Auslieferung und Abholung bestellter Waren auch an/von Privatpersonen, sofern