
Coronavirus: Maskenpflicht ab 27.04.2020
Liebe Kunden,
ab dem 27.04.2020 gilt die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Einzelhandel. Entsprechend weisen wir Sie darauf hin, dass ab diesem Tag auch bei Besuch unseres Geschäftes das Tragen einer Maske obligatorisch ist. Sie erhalten diese üblicherweise in Apotheken oder dem Versandhandel. Teilweise hat auch der Einzelhandel die Masken vorrätig. Sollten Sie keine Maske besitzen, kann auch eine selbst erstellte Maske oder ein Schal weiterhelfen – primär geht es ja darum, eine Weitergabe des Virus über Töpfchen aus Mund und Nase zu verhindern. Wir empfehlen die Verwendung eines Mundschutzes mit CE-Zertifikat.
Weitere Informationen finden Sie auf https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-fuehrt-maskenpflicht-ein.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.